Technischer Zustand
Bausubstanz, erkennbare Schäden und der Zustand wesentlicher Bauteile fließen in die objektbezogene Beurteilung ein.
Potsdam · Restnutzungsdauer von Gebäuden
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten untersucht Ihr Gebäude individuell: Bauzustand, Modernisierungen und wirtschaftliche Nutzbarkeit. Wir klären, welche Prüfung für Ihre Immobilie in Potsdam sinnvoll ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Ihr Ansprechpartner: Karl-Heinz Schuh. Persönliche Abstimmung und ein Honorarangebot vor der schriftlichen Beauftragung.
Objektbezogene Prüfung
Insbesondere bei vermieteten Immobilien kann die tatsächliche Nutzungsdauer steuerlich relevant sein. Ein Gutachten kann als Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Absatz 4 Satz 2 EStG dienen. Ob dieser Ansatz für Sie geeignet ist, besprechen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung.
Bausubstanz, erkennbare Schäden und der Zustand wesentlicher Bauteile fließen in die objektbezogene Beurteilung ein.
Wir berücksichtigen dokumentierte Maßnahmen und den vorhandenen Modernisierungsstand Ihres Gebäudes.
Nutzung, Vermietbarkeit und objektspezifische Einschränkungen werden im vereinbarten Prüfungsumfang betrachtet.
Eine kürzere Nutzungsdauer ergibt sich nicht automatisch bei jedem Gebäude. Wir geben keine pauschale Zusage zur Anerkennung durch das Finanzamt oder zur Höhe einer Steuerersparnis.
Immobilien in Potsdam
Das Angebot richtet sich an Eigentümer von Immobilien im Stadtgebiet Potsdam. Unser Büro befindet sich in Nuthe-Urstromtal; Unterlagen, Besichtigung und Leistungsumfang stimmen wir mit Ihnen persönlich ab.
Ob Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung: Wir klären zunächst die konkrete Fragestellung und die Eignung der gewünschten Leistung.
Weitere Gutachten und Fachberatung auf www.khsug.de (neuer Tab)Der Ablauf
Nennen Sie Lage, Objektart, Baujahr, Nutzung und bekannte Modernisierungen. Für die erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung.
Wir stimmen Fragestellung, Unterlagen und gegebenenfalls den Ortstermin ab. Sie erhalten ein individuelles Angebot vor der Beauftragung.
Nach schriftlicher Beauftragung wird die tatsächliche Restnutzungsdauer anhand der vereinbarten objektbezogenen Prüfung beurteilt und nachvollziehbar dokumentiert.
Vor der Beauftragung
Bauzeichnungen, Flächenangaben, Baujahr und Unterlagen zu Modernisierungen sowie Angaben zur aktuellen Nutzung. Welche weiteren Nachweise benötigt werden, klären wir anhand Ihres Objekts.
Objektgröße, Zustand, Unterlagen und vereinbarter Umfang bestimmen den Aufwand. Sie erhalten vor der schriftlichen Beauftragung ein konkretes Honorarangebot.
Über den steuerlichen Ansatz entscheidet das zuständige Finanzamt im Einzelfall. Eine allgemeine Anerkennungsgarantie geben wir nicht. Anforderungen und Verwendungszweck klären wir vor der Beauftragung.
Die Leistung betrifft die fachliche Beurteilung des Gebäudes. Die Berechnung Ihrer Abschreibung und die steuerliche Verwendung stimmen Sie mit Ihrer steuerlichen Beratung ab.
Weitere Leistungen
Für andere Fragestellungen finden Sie bei uns auch Immobilienbewertung und Schadenmanagement.
Zur Immobilienbewertung