BWBauWertExpertise · KHS UG

Fachliche Klärung

Wenn Versicherungsnehmer und Versicherer Schäden unterschiedlich bewerten.

Das bedingungsgemäße Sachverständigenverfahren kann vereinbart werden, um streitige tatsächliche Schadenfeststellungen fachlich klären zu lassen.

Ob das Verfahren im konkreten Vertrag vorgesehen ist und welche Fragen darin geklärt werden können, richtet sich nach dem Versicherungsschein und den vereinbarten Bedingungen. Deshalb beginnt unsere Arbeit mit der Sichtung der Vertragsgrundlagen und des bisherigen Schriftverkehrs.

Unsere fachliche Vorbereitung

Wir ordnen vorhandene Gutachten, Angebote, Fotos, Inventarlisten und Versicherungsunterlagen. Offene Schadenpositionen werden getrennt nach Gebäude, Hausrat, Kosten, Wertminderung und möglichen Restschäden erfasst.

Benennung der Sachverständigen

Die Parteien benennen ihre Sachverständigen nach den vertraglichen Vorgaben. Für den Fall einer abweichenden Bewertung kann ein Obmann vorgesehen werden. Aufgabenstellung, Bewertungsmaßstab und zu klärende Tatsachen müssen eindeutig dokumentiert sein.

Fachlich auf Kundenseite

Wir arbeiten unabhängig und auftragsbezogen für Versicherungsnehmer. Das bedeutet nicht, gegen Versicherungen zu arbeiten. Ziel ist eine nachvollziehbare, vollständige und prüfbare Schadenfeststellung.

Klare Abgrenzung

Unsere Tätigkeit ist sachverständige und organisatorische Unterstützung. Wir erbringen keine Rechtsberatung und übernehmen keine anwaltliche Vertretung. Rechtliche Fragen gehören in die Hände entsprechend qualifizierter Rechtsanwälte.

Vor dem Außentermin

Auftrag und erforderliche Erklärungen werden vor Beginn vollständig unterzeichnet.