Erbschaft und Erbengemeinschaft
Den Wert einer Nachlassimmobilie für Gespräche über Übernahme, Aufteilung oder Verkauf nachvollziehbar einordnen.
Ein guter Anfang für Ihr Anliegen
Immobilienbewertung oder Schadenfall? Besprechen Sie Ihr Anliegen und die nächsten Schritte persönlich mit Karl-Heinz Schuh. Kostenlos und unverbindlich.
Potsdam · Ortstermine nach Vereinbarung
Was ist Ihre Immobilie wert? Bei Erbschaft, Trennung, Kauf oder Verkauf erarbeiten wir eine nachvollziehbare Bewertung. Ihr Ansprechpartner ist Karl-Heinz Schuh – mit Ortsterminen nach Vereinbarung, von unserem Büro in Nuthe-Urstromtal OT Woltersdorf aus.
Ihre Anfrage ist unverbindlich. Sie erhalten ein Honorarangebot, bevor Sie schriftlich beauftragen.
Ihr persönlicher Ansprechpartner
ppa. · Lokale Gutachten KHS UG (haftungsbeschränkt)
Ich bespreche mit Ihnen den Anlass Ihrer Bewertung, den passenden Leistungsumfang und die nächsten Schritte. Unser Büro befindet sich in Nuthe-Urstromtal OT Woltersdorf. Ortstermine in Teltow-Fläming, Potsdam und Brandenburg an der Havel vereinbaren wir persönlich.
Unser fachübergreifendes Netzwerk kennenlernenLieber persönlich besprechen?
Sie möchten zunächst klären, welche Bewertung zu Ihrer Immobilie passt? Hinterlassen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und den Objektort. Karl-Heinz Schuh meldet sich bei Ihnen.
Die Rückruf-Anfrage ist unverbindlich und noch kein Auftrag. Sie können uns auch direkt unter 01520 1448440 erreichen.
Honorar vor Auftrag klären
Der Aufwand hängt von Objekt, Unterlagen und Verwendungszweck ab. Nennen Sie uns zunächst Objektart, Ort und Bewertungsanlass. Wir klären den passenden Umfang und erstellen ein Honorarangebot.
Für die erste Anfrage brauchen Sie noch keine vollständigen Unterlagen. Ein Auftrag entsteht erst durch gesonderte Beauftragung.
Verkehrswertgutachten
Wir klären mit Ihnen, wofür Sie die Bewertung benötigen, welcher Stichtag maßgeblich ist und welche Unterlagen vorliegen. Leistungsumfang und Honorar werden vor der schriftlichen Beauftragung vereinbart.
Den Wert einer Nachlassimmobilie für Gespräche über Übernahme, Aufteilung oder Verkauf nachvollziehbar einordnen.
Bei gemeinsamem Eigentum klären wir Fragestellung und Bewertungsstichtag vor der Beauftragung.
Den Immobilienwert als Grundlage für die eigene Kaufentscheidung oder Preisvorstellung fachlich prüfen lassen.
Wir bewerten Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke. Welche Leistung für Ihr Objekt und Ihren Verwendungszweck geeignet ist, klären wir vorab.
Bewertungsablauf und benötigte UnterlagenUnser Gebiet
Ob Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Grundstück: Wir stimmen den Bewertungsumfang auf Ihr Objekt und Ihren Anlass ab. Bei vermieteten Immobilien beziehen wir die verfügbaren Mietunterlagen ein; Modernisierungen und Besonderheiten des Gebäudes werden gesondert betrachtet.
Die Besichtigung und die benötigten Unterlagen stimmen wir persönlich ab. Ihr Ansprechpartner: Karl-Heinz Schuh, 01520 1448440.
Zusammenarbeit mit Kanzleien
Sie begleiten Mandanten bei einer Erbauseinandersetzung oder einer Trennung mit Immobilienvermögen? Wir besprechen Bewertungsanlass, Stichtag und benötigten Gutachtenumfang. Die Abstimmung mit der Kanzlei erfolgt mit Zustimmung des Auftraggebers.
Fachliche Anfrage per E-MailVor der Beauftragung
Objektart, Unterlagen, Bewertungsanlass und vereinbarter Umfang bestimmen den Aufwand. Sie erhalten vor der Beauftragung ein konkretes Honorarangebot. Nennen Sie dafür zunächst Objektort, Objektart und den Zweck der Bewertung.
Für den ersten Kontakt genügen die Angaben zu Ihrem Objekt und Bewertungsanlass. Hilfreich sind später Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Flächenberechnungen und Angaben zu Modernisierungen. Bei vermieteten Immobilien besprechen wir auch die Mietunterlagen.
Nach schriftlicher Beauftragung stimmen wir den Ortstermin und die benötigten Unterlagen persönlich mit Ihnen ab. Unser Büro liegt in Nuthe-Urstromtal OT Woltersdorf; wir vereinbaren Ortstermine in Potsdam persönlich mit Ihnen.
Das hängt vom Bewertungsanlass ab. Bei Erbschaft, Trennung oder anderen Vermögensfragen kann ein zurückliegender Stichtag maßgeblich sein. Nennen Sie uns den Anlass und den gewünschten Stichtag; offene Fragen klären wir im Gespräch.
Bitte nennen Sie die vorgesehene Stelle bereits bei der Anfrage. Wir klären vor der Beauftragung den erforderlichen Umfang und die dort verlangten Anforderungen. Eine allgemeine Anerkennungszusage geben wir nicht.
Weiterer Fachbereich
Bei Brand-, Wasser- und weiteren Versicherungsschäden bieten wir eine gesonderte fachliche Begleitung. Gebäude und Hausrat betrachten wir getrennt.
Zum Schadenmanagement