Police und Bedingungen heraussuchen
Prüfen Sie Versicherungsnummer, versicherte Personen, Bausteine, Laufzeit und Selbstbeteiligung.
Kostenrisiken früh erkennen
Wenn Deckung, Schadenhöhe, Obliegenheiten oder die weitere Regulierung streitig werden, können neben Sachverständigenkosten auch Anwalts- und Verfahrenskosten entstehen. Vorhandener Rechtsschutz sollte deshalb so früh wie möglich geprüft werden.
Frühzeitig klären
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten nicht automatisch in jedem Schadenfall. Entscheidend sind insbesondere der versicherte Rechtsbereich, der Zeitpunkt des Versicherungsfalls, mögliche Wartezeiten, Ausschlüsse, Selbstbeteiligung und die konkrete Deckungszusage.
Empfohlene Reihenfolge
Prüfen Sie Versicherungsnummer, versicherte Personen, Bausteine, Laufzeit und Selbstbeteiligung.
Sichern Sie Ablehnungen, Kürzungen, Fristsetzungen, Gutachten und den vollständigen Schriftverkehr.
Bitten Sie die Rechtsschutzversicherung um Prüfung und Deckungszusage für den konkret beschriebenen Streit. Eine allgemeine Zusage ersetzt nicht zwingend die Prüfung einzelner weiterer Schritte.
Das anwaltliche Mandat wird unmittelbar zwischen Kunde und Rechtsanwalt geschlossen. Kosten, Umfang und mögliche Deckung sollten dort ausdrücklich besprochen werden.
Langjährige Zusammenarbeit
Die Kontaktvermittlung ist keine Rechtsberatung und keine Garantie für eine Kostenübernahme oder einen bestimmten Ausgang. Der Kunde entscheidet selbst, welchen Rechtsanwalt er beauftragt. Der Rechtsanwalt prüft den Fall eigenständig und vereinbart sein Honorar unmittelbar mit dem Mandanten.
Eine Rechtsschutzversicherung oder Gebäudeversicherung übernimmt selbst beauftragte Sachverständigenkosten nicht automatisch. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen, die Erforderlichkeit und eine mögliche ausdrückliche Kostenübernahme. Der Auftraggeber bleibt Vertragspartner und grundsätzlich zahlungspflichtig.
Allgemeine Informationen: Verbraucherzentrale zur Rechtsschutzversicherung, GDV-Musterbedingungen ARB 2021 und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Maßgeblich sind stets der konkrete Vertrag und die rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Technik und Recht trennen